Grundlegende Informationen

Wichtige Informationen vor der Beschäftigung von Mitarbeitern aus einem fremden Land.
Weitgehend unproblematisch ist die Beschäftigung von EU-Bürgern, wobei hierbei die Einhaltung der polnischen Vorschriften des Arbeitsrechts sowie die Anmeldung bei den entsprechenden Behörden erforderlich ist. Im Falle der Beschäftigung von Bürgern aus Ländern, die nicht zur EU gehören, müssen die für den jeweiligen Beruf geltenden Prozeduren durchlaufen werden, was sich insbesondere bei der Beabsichtigung einer längerfristigen Zusammenarbeit schwierig gestalten kann (d.h. nach Ablauf eines Arbeitsvisums oder nach Ablauf des Arbeitszeitraums auf einer sog. Bescheinigung – maximal 6 Monate). Jedoch verfügen wir hier über einschlägige Erfahrung und machen dies für Sie möglich. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der regionalen Arbeitsverwaltung anzumelden, die Legalität seines Aufenthalts sowie im Falle eines Arbeitnehmers aus der Ukraine seiner Berechtigung zur Aufnahme einer Tätigkeit zu überprüfen. Unkenntnis wird strafrechtlich sanktioniert.

Was wir für Sie tun können
Wir helfen Ihnen bei der Durchführung des Einstellungsverfahrens, wobei wir jeden Ihrer Schritte mit der nötigen Sorgfalt auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen. Wir informieren Sie über alle erforderlichen Dokumente und achten darauf, dass diese der zuständigen Behörde fristgemäß zugestellt werden. Gerne empfehlen wir Ihnen ein Partnerbüro für Fragen zu Personal und Buchhaltung, welches professionellen Service in grenzüberschreitenden Angelegenheiten bietet.

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Ablauf des Verfahrens zur Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Polen und der Ukraine

KontaktaufnahmeSie nehmen Kontakt zu uns auf und teilen uns mit, dass Sie Mitarbeiter aus Polen oder der Ukraine bei sich beschäftigen möchten.
Vereinbarung der ZusammenarbeitGemeinsam vereinbaren wir die Voraussetzungen unserer Zusammenarbeit, auf deren Grundlage wir anschließend ein individuelles Angebot für Sie erstellen.
EinstellungsverfahrenWährend der Suche nach Personal können wir Ihnen bei der Kontaktaufnahme zu potentiellen Mitarbeitern behilflich sein sowie einen Übersetzer/Dolmetscher für die Sprachenpaare deutsch-polnisch, ‑ukrainisch und -russisch empfehlen.
Ausfertigung von VerträgenWir helfen bei der Ausfertigung von Verträgen, die dem geltenden Recht entsprechen und für beide Parteien günstig sind.
Anmeldung im polnischen Arbeitsamt/Beantragung von Visa/Aufenthaltsgenehmigungen.Wir begleiten Ihre Mitarbeiter bei der Beantragung der für die Aufnahme einer Tätigkeit nötigen Papiere und Genehmigungen in den entsprechenden Behörden.
Anmeldung bei der VersicherungWir erledigen sämtlliche Formalitäten oder empfehlen ein Steuerberatungsbüro unseres Vertrauens.

Die Gründung unserer Kanzlei fällt in die Zeit des polnischen EU-Beitritts. Daher erfolgte unsere Ausrichtung von Beginn an auf die internationale Zusammenarbeit sowie die Betätigung auf dem europäischen Markt. Dank unserer Erfahrung in diesem Bereich bewegen wir uns absolut sicher in den Vorschriften des internationalen Rechts, wobei die Arbeit an der Schnittstelle zwischen dem polnischen und deutschen Rechtssystem für uns Alltag bedeutet. Mit unserer Tätigkeit möchten wir zu mehr gegenseitigem Vertrauen und Toleranz zwischen beiden Ländern beitragen. Die systematische Förderung und Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen verstehen wir von Beginn an als unsere Mission.