Unternehmensgründungen in Polen
Gründung eines Einzelunternehmens, einer Gesellschaft oder Eröffnung einer Tochtergesellschaft in Polen.
Gründung eines Einzelunternehmens, einer Gesellschaft oder Eröffnung einer Tochtergesellschaft in Polen.
Beschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte aus Polen oder der Ukraine und Verlagerung eines Teils der Mitarbeiterschaft aus Deutschland.
Erledigung von Behördengängen sowie Einleitung von Gerichtsverfahren in Polen.